Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit

Der Tourismusverband Linz ist bemüht, seine Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für folgende Websites: www.visitlinz.at, www.museum-total.at, www.festivalofcuriosity-linz.at.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Websites sind nicht mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit / unverhältnismäßige Belastung

Die Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit nach den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 ist derzeit aus überwiegend technischen Gründen nicht möglich bzw wäre die Umsetzung mit einer unverhältnismäßigen Belastung verbunden.

Die Webseiten basieren auf einem Content-Management-System (CMS), das eine Vielzahl von vorgefertigten Komponenten, Themes und Plugins verwendet. Diese Bestandteile wurden ursprünglich nicht unter dem Gesichtspunkt der Barrierefreiheit entwickelt und lassen sich nur eingeschränkt oder gar nicht an die Anforderungen der WCAG 2.1 anpassen.

Eine konsequente Umsetzung barrierefreier Standards würde eine umfassende technische Neuentwicklung erfordern. Dazu zählt unter anderem:

- Die vollständige Erneuerung oder tiefgreifende Modifikation des bestehenden Themes

- Die Überarbeitung oder der Ersatz von Plugins, die nicht barrierefrei gestaltet sind

- Die Anpassung der zugrunde liegenden HTML-Struktur, ARIA-Rollen und semantischen Markup-Elemente

- Eine Neuausrichtung der Navigationsstruktur sowie der Inhalte in Hinblick auf Tastaturbedienbarkeit, Kontrastverhältnisse und Screenreader-Kompatibilität

Diese Maßnahmen kämen in Summe einem kompletten Website-Relaunch gleich. Angesichts der bestehenden technischen Architektur ist eine schrittweise oder partielle Nachbesserung kaum sinnvoll oder zielführend, da zentrale Funktionen des CMS und viele Inhalte eng mit nicht-barrierefreien Komponenten verknüpft sind.

Die Bedeutung digitaler Barrierefreiheit ist selbstverständlich anerkannt. Dennoch ist es aus den oben genannten technischen Gründen derzeit nicht möglich, eine vollständige Umsetzung der WCAG 2.1 zu realisieren.

Langfristig wird eine barrierearme Neuausrichtung im Zuge eines künftigen Relaunches angestrebt, sobald ein entsprechender Systemwechsel realisierbar ist.

Rückfragen und Anregungen

Die Angebote und Services auf unseren Websites werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen, weshalb wir langfristig einen Relaunche der Websites anstreben.

Bei Fragen zur Bedienung der Website oder Anregungen zu den Inhalten wenden Sie sich bitte per E-Mail an: info@linztourismus.at. Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Website, die mobile Anwendung oder das konkrete Dokument an.

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 28.6.2025 erstellt.

Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem BaFG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2019/882 erfolgte in Form einer Überprüfung nach WCAG 2.1 im Konformitätslevel AA im Juni 2025.

Durchsetzungsverfahren

Sollten unsere Angaben im Zusammenhang mit unverhältnismäßigen Belastungen nicht zufriedenstellend ausfallen, kann folgende Durchsetzungsstelle in Anspruch genommen werden:

Antidiskriminierungsstelle Land Oberösterreich E-Mail: as.post@ooe.gv.at Telefon: 0732 77 20-117 68